In der Praxis dürfte das Verfahren, das gerade nach den Parlamentswahlen vom 3. April eingeleitet wurde, jedoch noch sechs bis acht Monate dauern, bevor konkrete Sanktionen gegen Budapest verhängt werden können, da die Regierung von Viktor Orbán noch die Möglichkeit hat, Korrekturen als Reaktion auf die Kritik aus Brüssel einzuführen. Im Übrigen sei daran erinnert, dass
die (zumindest teilweise) Aussetzung der für Ungarn bestimmten EU-Gelder gegebenenfalls und auf ausdrücklichen Antrag der Kommission von mindestens 15 (von 27) Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, gebilligt werden müsste.
In der Zwischenzeit bleibt die Auszahlung der Next Generation EU-Konjunkturfonds an Ungarn (und auch an Polen) ausgesetzt.




















