sondern vor allem auch für die Feststellung, dass diese Verstöße die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen“.
Im Gegenzug für eine solche Zusicherung, die durch eine Erklärung der 27 Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2020 bestätigt wurde, hatten die Ministerpräsidenten zugestimmt, ihr Veto gegen die Annahme des Mehrjahreshaushalts 2021-27 der EU und des Aufbauplans NextGenerationEU aufzuheben.
Das Problem ist, dass die Kommission diesen Mechanismus bereits vor der Bestätigung durch den EUGH nutzt, um von Polen zu verlangen, seine Justizreformen zurückzunehmen, und von Ungarn, sein Gesetz vom Juni 2021 aufzuheben, mit dem LGBT-Propaganda gegenüber Minderjährigen verboten wurde. Im Falle Polens argumentiert die Kommission, dass aufgrund der (in den Augen der Kommission) fehlenden Unabhängigkeit der Justiz keine angemessene Aufsicht über die Verwendung der Gelder gewährleistet werden kann, und das, obwohl Polen doch zu den guten Schülern in der EU gehört, was die transparente und vorschriftsmäßige Verwendung dieser Gelder und die Bekämpfung der Korruption angeht. Der andere Grund, den die Kommission anführt, um die für Polen vorgesehenen Mittel zurückzuhalten, ist das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Oktober, das den Vorrang der polnischen Verfassung vor den Urteilen des EUGH in Bereichen, in denen die Verträge keine Kompetenzen auf die EU übertragen haben (in diesem Fall geht es hier gerade um die Organisation der Justiz), bekräftigt hat. Im Falle Ungarns führt die Kommission offiziell Gründe im Zusammenhang mit Korruptionsproblemen an, die von Budapest nicht gelöst worden seien, während sie inoffiziell verlauten lässt, dass es das Jugendschutzgesetz sei, das ihr in Wirklichkeit Probleme bereite.

















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