Die Situation der im Rahmen des Wiederaufbaufonds zugesagten Gelder ist also untrennbar mit diesem bereits seit Jahren andauernden Tauziehen um die Rechtsstaatlichkeit verbunden. Für Brüssel ist die Frage der Rechtsstaatlichkeit von grundlegender Bedeutung, denn sie ist es, die der EU-Verwaltung die Möglichkeit garantiert, sich in nationale Regulierungsbereiche einzumischen, in denen ihr die EU-Verträge keine direkten legislativen Vorrechte zuerkennen und in denen das Unionsrecht nicht greift. In Ermangelung einer zentralen Regelungsmöglichkeit auf Unionsebene ermöglicht die Berufung auf die Einhaltung der allgemeinen Kriterien der Rechtsstaatlichkeit den Eurokraten, von den Gesetzgebern und Regierungen der Mitgliedstaaten die willkürliche Überarbeitung aller Texte zu verlangen, die das Leben ihrer eigenen Gesellschaften in einem Geist regeln, der nicht mit dem hegemonialen linksliberalen Denken konform ist. Und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, dies auch dann zu tun, wenn es offensichtlich kein entsprechendes Mandat einer Wahlmehrheit gibt, was den Funktionsprinzipien der parlamentarischen Demokratie widerspricht.
Aus diesem Grund geben das rechtmäßig gewählte Parlament und die Regierung Ungarns, die sich ihrer Verantwortung gegenüber den Wählern bewusst sind, diesen Forderungen nicht nach und sind nicht bereit, das Mandat einer Zweidrittelmehrheit dem Willen von Brüssel unterzuordnen, der dem Willen dieser Mehrheit zuwiderläuft.
Unter diesen Umständen zeichnen sich in der Praxis der Union zwei grundlegende Methoden ab, um „zögerliche“ Mitgliedstaaten zu zwingen, den Anordnungen der linksliberalen Ideologie an der Macht Folge zu leisten. Die eine Methode sind rechtliche Sanktionen, die andere besteht in der Verhängung von Nachteilen wirtschaftlich-finanzieller Art. Wie der oben erwähnte Kommissar richtig sagte, greifen sie gegen Ungarn auf beide zurück. Zum ersten gehören das so genannte Artikel-7-Verfahren und die Vertragsverletzungsklagen, zum zweiten die voraussichtliche Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt und die Blockierung von Transfers aus dem Covid-Wiederaufbaufonds.
















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