Aufgrund der im dritten Teil des Projekts mit dem Titel „Solidarität und Verantwortung“ dargelegten Grundsätze sind alle Mitgliedstaaten der Union verpflichtet, sich am Krisenmanagement zu beteiligen.
Die vorliegende Analyse zeigt jedoch, daß, obwohl dies im Projekt nicht ausdrücklich erwähnt wird, das System verbindlicher Quoten weiterhin ein zentrales Element der europäischen Politik zur Bewältigung dieser Krise darstellt.
Glaubt man dem Institut XXI. Jahrhundert, so gibt es keinen Zweifel daran, dass das von Ursula von der Leyen präsentierte Dokument ein Fortschritt gegenüber früheren Projekten darstellt: ein Fortschritt bei dessen Erreichung die seit 2015 von den V4-Ländern – vor allem von Ungarn – verteidigte Position eine Schlüsselrolle spielt. Das Projekt enthält allerdings weiterhin zahlreiche Elemente, die in direktem Widerspruch zum Standpunkt der Länder der Visegrád-Gruppe stehen.
Die Vehemenz der Debatten zeigt deutlich, dass die Einwanderungbefürworter offensichtlich versuchen, die V4 um ihre gute Verhandlungsposition zu bringen, und bei diesen Angriffen spielt die sogenannte „Rechtsstaatsfrage“ eine Hauptrolle.
Das kürzlich von der Europäischen Kommission gegen Ungarn eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren, das, wie man weiß, auf die falschen Anschuldigungen der von George Soros finanzierten Organisationen beruht, steht mit all diesen Angelegenheiten in Verbindung. Dieses stellt unter anderem eine gute Gelegenheit dar, die Verhandlungsposition Ungarns zu verschlechtern, indem letzteres als „delinquent“ dargestellt wird, so dass der Standpunkt der V4 weniger gehört wird – so zum Beispiel in Bezug auf das Migrationspaket – wie man am Ende der Analyse lesen kann.
















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