Es ist äußerst problematisch und paradox, dass die Union in ihrer derzeitigen Form zwar ständig die Bedeutung der Vielfalt proklamiert, aber nicht in der Lage ist, die Pluralität der Verfassungs- und Rechtsordnungen ihrer Mitgliedstaaten zu akzeptieren, die jeweils in einer anderen Tradition verwurzelt sind. In der Gemeinschaft der Europäer stehen unterschiedliche Demokratiemodelle nebeneinander, so wie sich auch die Nationen Europas voneinander unterscheiden. Die Fünfte Französische Republik ähnelt nicht der Deutschen Bundesrepublik, was ganz natürlich ist, da die eine das Ergebnis des Willens des französischen Volkes und die andere das Ergebnis des Willens des deutschen Volkes ist. Italiener und Polen, Portugiesen und Ungarn haben gleichermaßen das Recht, anders zu sein als die anderen. Die Union muss nach Solidarität in der Vielfalt streben, denn nur dann wird ihre Einheit kreativ und nützlich sein. Denn Vielfalt ist nicht der Fluch Europas, sondern dessen Reichtum.
Wir fordern Gleichberechtigung und die Einhaltung der Verträge! Die Europäische Union darf weder ihre eigenen Grundprinzipien aushöhlen, noch darf sie sie nach den politischen Wünschen einzelner Mitgliedstaaten ändern. Im Vergleich zu den Gründungsverträgen der Union hat ihr Haushaltsrecht ein niedrigeres rechtliches Niveau und kann daher unter keinen Umständen die Grundsätze der Verträge umgehen, ersetzen oder verändern. Der Mechanismus der Rechtsstaatlichkeit in seiner jetzigen Form umgeht die Verträge und “ändert” sie sozusagen ab – genauer gesagt, er stellt eine Änderung von Artikel 7 des Unionsvertrags dar. Es muss also ganz klar gesagt werden: Der vorgesehene Mechanismus, der die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich macht, dass die Regierungen das Recht einhalten, stellt an sich schon eine Umgehung des Unionsrechts dar und gefährdet damit die Rechtsstaatlichkeit.















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