Auf der Pariser Friedenskonferenz hätte die Tschechoslowakei, die die volle Unterstützung der Sowjetunion genoss, sogar gerne die einseitige Deportation der etwa zweihunderttausend Ungarn erwirkt, die sich nach der Reslowakisierung und dem Bevölkerungsaustausch noch auf ihrem Staatsgebiet befanden, aber dieser Vorschlag stieß auf ein amerikanisches Veto. Einige Zeit lang blieben mehrere tausend Ungarn in slowakischen Arbeitslagern interniert – tschechische Historiker beziffern ihre Zahl auf 30.000 bis 40.000, die sudetendeutschen Ligen sprechen von einer Viertelmillion.
Auf die kommunistische Machtübernahme im Februar 1948 folgte eine gewisse Entspannung. Nach dem Gesetz vom 25. Oktober 1948 wurde die Staatsbürgerschaft für ethnische Ungarn wiederhergestellt, die sich bereit erklärten, einen Loyalitätseid auf den Staat abzulegen; die erzwungenen Erklärungen zur Reslowakisierung wurden jedoch erst 1954 wieder aufgehoben.
Nach dem Fall des Kommunismus standen die Aufhebung der Beneš-Dekrete und die Rückgabe des konfiszierten Eigentums weder auf der Tagesordnung der Tschechoslowakei noch auf der der tschechischen und slowakischen Staaten, die sich 1993 trennten. Mit Beschluss vom 20. September 2007 hat das slowakische Parlament sogar festgelegt, dass „Eigentums- und andere Rechte, die sich aus den Dekreten ergeben, nicht in Frage gestellt werden können und nicht Gegenstand einer Aufhebung oder Änderung sind“.
In einem am 3. Dezember 2012 angenommenen Text erklärte das ungarische Parlament, dass es ein würdiges Gedenken an das Schicksal der aus der Tschechoslowakei vertriebenen und aufgrund der Beneš-Dekrete nach Ungarn deportierten Ungarn für notwendig hält.
















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