Ihr einziges Verbrechen bestand darin, Ungarn zu sein

Seit einem einstimmigen Beschluss des ungarischen Parlaments im Jahr 2012 ist der 12. April der Tag des Gedenkens an die aus Oberungarn (heute Slowakei) deportierten Ungarn. Die Beneš-Dekrete, die dem (damaligen) tschechoslowakischen Staat die Rechtsgrundlage für diese ethnische Säuberung lieferten, sind jedoch trotz des Beitritts der Nachfolgestaaten zur Europäischen Union immer noch Teil der tschechischen und slowakischen Gesetzgebung.

2021. 04. 12. 17:18
Fotó: fortepan
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Heute gedenkt Ungarn der mehr als hunderttausend Ungarn aus Oberungarn, die vor 74 Jahren durch die Beneš-Dekrete ihrer Staatsbürgerschaft, ihres Landes und ihres Besitzes beraubt und gezwungen wurden, das Land, in dem sie geboren wurden, zu verlassen. Nach der Wiederherstellung der Tschechoslowakei am Ende des Zweiten Weltkriegs machte das Kaschauer Regierungsprogramm vom 5. April 1945 ethnische ungarische und deutsche Bürger kollektiv für die „Zerstückelung des Landes“ verantwortlich. Von den zwischen Mai und Oktober von Präsident Edvard Beneš erlassenen Dekreten, die 1946 in den Status eines Gesetzes erhoben wurden, hatten 33 die direkte oder indirekte Wirkung, die Rechte der Bürger, die diesen beiden Volksgruppen angehörten, zu beschränken. Mit diesen Dekreten vertrieb die Tschechoslowakei zunächst 36.000 ihrer Bürger, die vor 1938 die ungarische Staatsbürgerschaft besessen hatten, internierte die Ungarn in Pressburg, Kaschau und Komorn (Komárom) und beschlagnahmte ihre Häuser. Nach dem Bevölkerungsaustauschabkommen mit dem sowjetisch besetzten Ungarn konnten die tschechoslowakischen Behörden so viele ethnische Ungarn nach Ungarn deportieren, wie sie ethnische Slowaken freiwillig aus Ungarn ausreisen sahen. Trotz der Erwartungen der Prager Regierung – die eine systematische Kampagne durchführte, um ethnische Slowaken in Ungarn zur Einwanderung zu bewegen – meldeten sich jedoch insgesamt nur 59.774 Menschen freiwillig, während 76.616 Ungarn aus der Slowakei nach Ungarn abgeschoben wurden.

Der erste Zug mit deportierten Ungarn fuhr am 12. April 1947, der letzte am 5. Juni 1949. Zwischen diesen beiden Terminen wurden fast täglich zur Deportation vorgesehene Familien mit ihrem persönlichen Hab und Gut auf Züge verladen. In der Zwischenzeit wurde auch das Programm der „Reslowakisierung“ ins Leben gerufen, das „den im Laufe der Jahrhunderte magyarisierten Slowaken die Möglichkeit geben sollte, in den Schoß der Mutternation zurückzukehren“; in der Praxis gab es den Ungarn in Oberungarn die Möglichkeit, durch die Wiedererlangung des Staatsbürgerschaftsstatus der Konfiszierung ihres Eigentums und der Deportation zu entgehen. Von den 423.000 Ungarn, die sich im Rahmen dieses Programms unter Einschüchterung und Bedrohung bewarben, erkannten die Behörden 327.000 als Slowaken an.

Auf der Pariser Friedenskonferenz hätte die Tschechoslowakei, die die volle Unterstützung der Sowjetunion genoss, sogar gerne die einseitige Deportation der etwa zweihunderttausend Ungarn erwirkt, die sich nach der Reslowakisierung und dem Bevölkerungsaustausch noch auf ihrem Staatsgebiet befanden, aber dieser Vorschlag stieß auf ein amerikanisches Veto. Einige Zeit lang blieben mehrere tausend Ungarn in slowakischen Arbeitslagern interniert – tschechische Historiker beziffern ihre Zahl auf 30.000 bis 40.000, die sudetendeutschen Ligen sprechen von einer Viertelmillion.

Auf die kommunistische Machtübernahme im Februar 1948 folgte eine gewisse Entspannung. Nach dem Gesetz vom 25. Oktober 1948 wurde die Staatsbürgerschaft für ethnische Ungarn wiederhergestellt, die sich bereit erklärten, einen Loyalitätseid auf den Staat abzulegen; die erzwungenen Erklärungen zur Reslowakisierung wurden jedoch erst 1954 wieder aufgehoben.

Nach dem Fall des Kommunismus standen die Aufhebung der Beneš-Dekrete und die Rückgabe des konfiszierten Eigentums weder auf der Tagesordnung der Tschechoslowakei noch auf der der tschechischen und slowakischen Staaten, die sich 1993 trennten. Mit Beschluss vom 20. September 2007 hat das slowakische Parlament sogar festgelegt, dass „Eigentums- und andere Rechte, die sich aus den Dekreten ergeben, nicht in Frage gestellt werden können und nicht Gegenstand einer Aufhebung oder Änderung sind“.

In einem am 3. Dezember 2012 angenommenen Text erklärte das ungarische Parlament, dass es ein würdiges Gedenken an das Schicksal der aus der Tschechoslowakei vertriebenen und aufgrund der Beneš-Dekrete nach Ungarn deportierten Ungarn für notwendig hält.

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