Laut Anklageschrift soll die Berufung auf die Meinungs- und Religionsfreiheit Räsänen nicht von ihren Hasstiraden freisprechen, da sie ihre religiösen Überzeugungen für sich behalten und nicht in der Öffentlichkeit zur Schau stellen soll.
Der Generalstaatsanwalt ist der Ansicht, dass der Staat gegen Hassreden gegen gesellschaftliche Gruppen vorgehen muss, was die Möglichkeit der Betroffenen, sich individuell gegen den Verfasser der Rede zu wenden, nicht ausschließt. Homosexualität als sündhaftes Verhalten zu bezeichnen, ist auch dann inakzeptabel, wenn es sich um ein religiöses Urteil handelt, denn auch öffentliche Bekundungen von Religion müssen sich an die Vorschriften des Antidiskriminierungsgesetzes halten.
Die Verteidigung argumentiert, dass diejenigen, die Hassreden halten, Gewalt und Diskriminierung als erstrebenswert darstellen, was in Räsänens Äußerungen und Schriften nicht zu finden ist. Der Generalstaatsanwalt soll mehrfach versucht haben, ihr Ideen zu unterstellen, die sie weder mündlich noch schriftlich geäußert hat. Räsänen hat Homosexuelle jedoch nie beleidigt, wie Mantila behauptet; im Gegenteil, sie hat stets betont, dass sie die Sünde und nicht den Sünder verurteilt. Jede Debatte wird ungesund, wenn die Gegenseite ständig darauf achten muss, nicht vor Gericht gezerrt zu werden. Am Rande des inkriminierten Tweets (den Räsänen übrigens nicht an Homosexuelle richtete, sondern an seine eigene Kirche, die gerade einen Pride March unterstützt hatte) argumentierte der Verteidiger Matti Sankamo, dass die Pride eine Bewegung sei, die aufgrund ihrer Natur Kritik ausgesetzt sei – und zwar sogar harter Kritik.
Für Rechtsanwalt Sankamo besteht der Zweck der Anklage eindeutig darin, die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Ein weniger bekanntes Detail des Falls: Die Abgeordnete sitzt nicht allein auf der Anklagebank, sondern auch Bischof Juhana Pohjola, der für die Veröffentlichung des Pamphlets aus dem Jahr 2004 verantwortlich war, wurde vorgeladen – ein Novum in der Geschichte des demokratischen Finnlands. Während der Anhörung erklärte der Bischof, dass die Anschuldigungen, denen er ausgesetzt ist, völlig unbegründet seien, da die Entwicklung und Verbreitung sexualethischer Lehren – damit bezog er sich auf die Veröffentlichung aus dem Jahr 2004 – keinesfalls eine Beleidigung oder Kränkung für die Menschen darstellen könne.
















Szóljon hozzá!
Jelenleg csak a hozzászólások egy kis részét látja. Hozzászóláshoz és a további kommentek megtekintéséhez lépjen be, vagy regisztráljon!