Der Verdacht eines Interessenkonflikts ergab sich auch bei der Verabschiedung eines für Ungarn ungünstigen Urteils durch dieses Straßburger Gericht im Fall des slowakischen Staatsbürgerschaftsgesetzes. Es sei daran erinnert, dass der slowakische Gesetzgeber vor zehn Jahren ein Gesetz erlassen hat, das vorschreibt, dass jeder slowakische Staatsbürger, dem eine andere Staatsbürgerschaft verliehen wird, automatisch seine slowakische Staatsbürgerschaft verliert, ohne dass dieses Gesetz irgendeinen Rechtsbehelf vorsieht. Diese Entscheidung wurde – unter anderem – vor dem EGMR angefochten, aber am 4. Juni 2013 wies dieses Gericht die ungarische Beschwerde zurück und begründete dies hauptsächlich mit der fehlenden Zuständigkeit. In der Zwischenzeit wurde bekannt,
dass diesem Gericht slowakische und rumänische Staatsbürger aber keine Richter mit ungarischer Staatsbürgerschaft oder Volkszugehörigkeit angehörten.
Unter diesen Richtern war auch der Slowake Jan Sikuta, der später – vielleicht nicht zufällig – zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Slowakei befördert wurde, fügte Zoltán Lomnici hinzu, als er unsere Fragen beantwortete.
Laut Lomnici, dem ehemaligen Präsidenten des ungarischen Obersten Gerichtshofs, ist eine Revision nun unausweichlich: „Wenn diese durch Beweise gestützte Verdächtigungen nicht vollständig aufgeklärt werden, wäre das höchst schädlich. Was auf dem Spiel steht, ist nichts anderes als die Ehre des EGMR!“, so Lomnici.
















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