Vor knapp einem Dreivierteljahrhundert, am 28. März 1946, hat die tschechoslowakische Nationalversammlung in Prag alle zwischen April und Oktober 1945 von Präsident Edvard Beneš erlassenen Dekrete in Kraft ratifiziert. Von den berüchtigten – insgesamt 143 – „Beneš-Dekreten“ betrafen dreizehn direkt und zwanzig indirekt die Ungarn und Deutschen Oberungarns [heute Slowakei], die eindeutig als Träger von Kollektivschuld bezeichnet wurden. Ihr Ziel war es, ihre gesamte Existenz – nicht nur als Bürger, sondern sogar als Mensch! – unmöglich zu machen, und zwar durch eine Reihe von Mitteln, die vom Verlust der Staatsbürgerschaft bis zur Deportation aus ihrer Heimat, vom Verbot des Gebrauchs ihrer Muttersprache bis zum Ausschluss aus Bildungs- und Kultureinrichtungen, von der Konfiszierung von Eigentum und Plünderung bis zu physischer Folter reichen. Und darüber hinaus. Um es noch deutlicher zu sagen: ein mehr oder weniger verschleiertes Völkermordprojekt, ein minutiös ausgearbeiteter Ausrottungsplan.
Órákon belül fehérbe borulhat Budapest